Wir bewegen uns wieder

in unseren Abteilungen!

Handlungsleitlinien für den TUS Lachendorf e.V. in Anlehnung an die Empfehlungen des DOSB und NFV zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs.

Als Grundvoraussetzung gilt, dass die durch die von der Bundesregierung, der Länder- und örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona Pandemie zu beachten sind.

Als Grundvoraussetzung gilt, dass die durch die von der Bundesregierung, der Länder- und örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona Pandemie zu beachten sind.

  • Eine Teilnahme am bereitgestellten Sportangebot ist bei einschlägigen Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten ausgeschlossen. Das betreffende Vereinsmitglied muss der Sportanlage fernbleiben.
  • Die Corona-Beauftragen des TuS Lachendorf sind
    Thomas Hähnel, Tel. 0172-3452393, fussball-haehnel@tus-lachendorf.de
    Maik Wundram, Tel. 01590-1169605, fussball-wundram@tus-lachendorf.de
    und stehen für Fragen und Anmerkungen zur Verfügung. Für die Umsetzung der Anweisungen während des Trainings sind die Übungsleiter verantwortlich.
  • Am Eingang der Sportanlage befindet sich ein Hinweisschild mit allgemeinen Informationen wie z.B. Abstands- und Verhaltensregeln.
  • Wir begrüßen uns nicht mit Händeschütteln, die Sportanlage ist erst 10 min vor Trainingsstart zu betreten und direkt nach der Übungseinheit wieder zu verlassen.
  • Kinder bitte nur bis zum Eingang der Sportanlage bringen, bzw. wieder abholen. Bitte derzeit keine Fahrgemeinschaften bilden. Zuschauer sind  z.Z. leider auch nicht erlaubt.
  • Die Nutzung der Kabinen inkl. der Duschen, Aufenthalts- und Sozialräume ist untersagt. Toiletten stehen im Eingangsbereich zur Verfügung und dürfen nur einzeln benutzt werden (Hinweise auf Hygieneregeln hängen aus, Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher werden bereitgestellt).
  • Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette werden die Personen, Datum und Aufenthaltsdauer durch die Übungsleiter dokumentiert (die Listen werden nach 4 Wochen vernichtet).
  • Der Mindestabstand von 2,0 Metern muss immer zu anderen Personen auf der Sportanlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Sportanlage
  • Das Betreten und Verlassen der Sportfelder muss auf direktem Weg erfolgen. Nachfolgende Sportler dürfen den Platz erst betreten, wenn er vollständig geräumt wurde.
  • Auf dem Vereinsgelände ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Trainings).
  • Die Spielgeräte sind nach jeder Trainingseinheit zu desinfizieren (Seife und Wasser).
  • Bitte nehmt Rücksicht aufeinander!
 
 

Weiterführende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) weisen die Internetseiten des Robert-Koch-Institut (www.rki.de), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de und www.infektionsschutz.de) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (www.bfr.bund.de) auf.

Stand: 11.05.2020

Download für unsere Trainer, Übungsleiter und Mitglieder
Die wichtigsten Hygiene-Regeln zusammengefasst.
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Titelbild: pixabay.com